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Flurbereinigung
Flurneuordnung (Orts- und Feldlagenregulierung, Wege- und Gewässerplan, Blockaufmaß)

Erläuterung:

  • Unser Büro führt Tätigkeiten in Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungs- und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz durch.
  • Wir sind als "Geeignete Stelle für Bodenordnungsmaßnahmen" im Auftrag der Flurneuordnungsbehörde tätig und führen unter der Dienstaufsicht der Behörde die Verfahren eigenständig durch.
  • Die Flurneuordnung dient der Neugestaltung und Regulierung der Eigentumsgrenzen, der Verbesserung und Gestaltung der Kulturlandschaft, der Unterstützung der Dorferneuerung, der Verbesserung der Infrastruktur sowie der Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes.
  • Weiterhin erbringen wir als reine Vermessungsstelle Leistungen wie Umringsgrenzfeststellung, Bestandsaufmaß (Blockaufmaß), Vermessungsleistungen zur Erzeugung des zukünftigen Liegenschaftskatasters, Herstellung von Luftbildern und Orthofotos sowie weitere Arbeiten, welche auch losgelöst von der Eigenschaft als Geeignete Stelle erbracht werden können.
  • Flurneuordnungsverfahren werden in Orts- und Feldlagen durchgeführt und umfassen wichtige Verfahrensschritte wie:
    • Voruntersuchungen,
    • Arbeiten zur Verfahrenseinleitung,
    • Legitimation der Beteiligten,
    • Durchführung der Planwunschverhandlungen zur Gestaltung des Neubestands,
    • Wertermittlung,
    • Erstellung von Wege- und Gewässerplänen zum Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes und zur Weiterentwicklung des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
    • Erzeugung des zukünftigen Liegenschaftskatasters,
    • Neuordnung des Grundbuchs und weiterer öffentlicher Bücher,
    • Aufstellung des Bodenordnungsplans bis zur Erlangung seiner Rechtsgültigkeit
Der abgebildete Kartenausschnitt stellt eine von uns regulierte Ortslage mit ihren neuen, zukünftigen Liegenschaftsgrenzen dar. Anhand der Einfärbung sind verfahrensrelevante Erhebungen aus der Wertermittlung zu erkennen

 

 

Die Vergrößerung eines Ausschnitts aus dem Wege- und Gewässerplan zeigt eine Wegebaumaßnahme (W11) sowie eine begleitende Landschaftsgestaltende Pflanzmaßnahme (L11). U.a. wurden beide Maßnahmen in einem Flurneuordnungsverfahren mit dem Wege- und Gewässerplan bis zur Genehmigungsreife entwickelt und anschließend im Zuge des Verfahrens bau- und pflanztechnisch umgesetzt. Eine weitere Ausschnittsvergrößerung lässt neben einer Wegebaumaßnahme (W17) eine großflächige landschaftsgestaltende Maßnahme erkennen, welche im Zusammenspiel mit einem Gewässerumbau entwickelt wurde.
Die nachfolgende Aufnahme gibt die oben dargestellte Wegebau- und Pflanzmaßnahme nach ihrer Fertigstellung wieder. Die nachfolgende Aufnahme gibt die oben dargestellten Gewässerbau- und Pflanzmaßnahmen nach ihrer Umsetzung wieder.

Eine Auswahl der von uns betreuten Verfahren als Vermessungsstelle

  • Groß Rosenburg Orts- u. Feldlage (ca. 2200 ha)
  • Nordgermersleben Orts- u. Feldlage (ca. 1296 ha)
  • Bornstedt Ortslage (ca. 43 ha)
  • Calvörder Drömling Feldlage (ca. 1200 ha)
  • Bösdorf-Rätzlinger Feldlage (ca. 1700 ha)
  • OU Wolmirstedt Feldlage (ca. 1400 ha)
  • Bornstedt Feldlage (ca. 1540 ha)
  • Bülstringen Feldlage (ca. 1318 ha)

Von uns durchgeführte oder noch in Bearbeitung begriffene Verfahren als Geeignete Stelle

  • Nordgermersleben Ortslage (ca. 55 ha)
  • Bornstedt Ortslage (ca. 43 ha)
  • Tundersleben Ortslage (ca. 22 ha)
  • Brumby Ortslage (ca. 20 ha)
  • Bülstringen Feldlage (ca. 1318 ha)
  • Nordgermersleben Feldlage (ca. 1241 ha)

von uns erstellte
Wege- und Gewässerpläne:
gemäß §41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i.d.F. 16.03.1976 BGBl. I 546
Wege- und Gewässerpläne

  • Bornstedt Feldlage
  • Bornstedt Feldlage (Erweiterung zum Verfahrensgebiet)
  • Nordgermersleben Feldlage
www.ing-wenck.de
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