Flurneuordnung
Flurneuordnung
Bei einer Flurneuordnung (auch Bodenordnung oder Flurbereinigung genannt) handelt es sich um ein behördliches Verfahren, bei dem durch die Bündelung planerischer und ausführender Maßnahmen große Infrastrukturmaßnahmen und Naturschutzprojekte umgesetzt oder eine Verbesserung von Arbeits- und Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft herbeigeführt werden können. Solche Verfahren können mehrere tausend Hektar umfassen.
Zum Abschluss des Verfahrens werden das alte Liegenschaftskataster, die betroffenen Grundbuchblätter sowie weitere öffentliche Bücher vollständig erneuert und fortgeführt. Infrastrukturelle Planungen betroffener Behörden und Gemeinden werden unterstützt. Flurbereinigungsverfahren dauern insgesamt 10 bis 15 Jahre, die beteiligten Grundeigentümer werden jedoch nur über einen Bruchteil der Dauer des Verfahrens eingebunden.
Den Ablauf des Verfahrens regelt das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Durch dieses Bundesgesetz werden u.a. die Rechte der Grundeigentümer geregelt. Außerdem gibt es einen gesetzlich festgelegten Verfahrensablauf. Die Durchführung obliegt dabei den Flurneuordnungsämtern. In Sachsen-Anhalt sind dieses die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), welche in mehrere Regionalbereiche unterteilt sind. Geeignete Stellen für Flurneuordnungsmaßnahmen handeln mit einer hoheitlichen Beleihung im Auftrag der Flurbereinigungsämter.
Wir sind als "Geeignete Stelle für Flurneuordnungsmaßnahmen" im Auftrag der Flurbereinigungsbehörde (ALFF) tätig und führen unter der Dienstaufsicht der Behörde einzelne Verfahrensschritte eigenständig durch:
- Voruntersuchungen
- Arbeiten zur Verfahrenseinleitung
- Legitimation der Beteiligten
- Vermessungen (Feststellen des Umrings, Blockaufmaß)
- Durchführung der Planwunschverhandlungen zur Gestaltung des Neubestands
- Wertermittlung
- Erstellung von Wege- und Gewässerplänen zum Ausbau des landwirtschaftlichen Wegenetzes und zur Weiterentwicklung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Aufstellung des Bodenordnungsplans bis zur Erlangung seiner Rechtsgültigkeit
In den ausgewählten Verfahrensgebieten existieren Abweichungen im Liegenschaftskataster. So kann bspw. eine Straße oder ein Gewässer örtlich über privates Grundeigentum führen. Hierbei spricht man von Landnutzungskonflikten, welche durch die Flurbereinigung zu lösen sind. Im ländlichen Raum finden sich solche Konflikte häufig bei Verkehrs- oder Gewässerflächen, bei Baumreihen, Feldhecken oder Gebäuden. Die Landnutzungskonflikte sind durch das Verfahren aufzulösen, indem die Nutzung der Fläche und das Grundeigentum wieder zusammengeführt werden. Verkehrs- und Wasserflächen sind in öffentliches Eigentum zu überführen.
Zersplittert liegendes Grundeigentum an landwirtschaftlichen Flächen ist zusammenzufassen. Ziel der Flurbereinigung ist die Neubildung des Grundeigentums in möglichst großen, zusammenhängenden Flächen. Die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen über öffentliche Flächen ist wiederherzustellen.
Alle Eigentümer eines Verfahrens haben Anspruch auf wertgleiche Abfindung in Form von Landeigentum. Hierzu werden über die Wertermittlung alle eingebrachten Flächen im Verfahren bewertet. Ein Anspruch auf Zuteilung der neuen Flurstücke in der Lage der eingebrachten Altflächen besteht nicht. Begründete Ausnahmen sind aber möglich.
Mit dem Verfahren werden Fördermaßnahmen wie z.B. landwirtschaftlicher Wegebau umgesetzt. Dieser wird zum Großteil durch Fördermittel finanziert. Ein geringer Eigenanteil wird anteilig auf alle Grundeigentümer im Verfahren umgelegt.
Die Grundeigentümer werden zu ihren Wünschen über die Neuregulierung ihres Grundeigentums befragt. Diese Planwunschanhörungen sind nicht öffentlich und werden vertraulich behandelt.
Für Gebäude- und Freiflächen werden mit den Eigentümern vor Ort die zukünftigen Grenzen festgelegt (Planwunsch und Hofraumvermessung). Nach Abschluss des Verfahrens erhalten die beteiligten neu vermessene Grundstücke.
Mit den Wünschen der Eigentümer und den Vorgaben betroffener Fachbehörden wird der Flurbereinigungsplan erarbeitet. Dieser enthält das neue Liegenschaftskataster, die neuen Eigentumsverhältnisse sowie die Regelung von grundstücksbezogenen Rechten.
Für die Beteiligten bildet die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes den Abschluss. Dieser bildet die rechtliche Grundlage für das neue Grundeigentum. In Anhörungsterminen können sich die Beteiligten die sie betreffenden Neuerungen erläutern lassen. Es besteht die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Festlegungen des Planes.
Bei welchen Verfahrensschritten werden die Grundeigentümer eingebunden?
- Aufklärungstermin und Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
- Legitimation der Eigentumsverhältnisse (besonders wichtig bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen und Erbauseinandersetzungen)
- Hebung von Eigenanteilen (landwirtschaftlicher Wegebau)
- Wertermittlungsverfahren
- Anhörung der Wünsche der Eigentümer über die Neuregulierung ihres Grundeigentums (Planwunschtermine)
- Neuvermessung von Gebäude- und Freiflächen (Hofräume)
- Bekanntgabe der Ergebnisse des Flurbereinigungsplanes