Grenzanzeige
Grenzanzeige
Bei einer Grenzanzeige übertragen wir die Koordinaten Ihrer Grenzpunkte in die Örtlichkeit. Vorhandene Grenzmarken werden aufgesucht und markiert, Grenzpunkten ohne Grenzmarke werden mit Holzpflöcken oder Farbpunkten gekennzeichnet. Eine Skizze zur Grenzanzeige wird Ihnen als Protokoll vor Ort übergeben oder zugesendet.
Eine Grenzanzeige eignet sich
- für grenznahe Bebauung: Zäune, Mauern, Schuppen
- als unverbindliche Prüfung einer möglichen Überbauung
- zum (Wieder-) Finden Ihrer Grenzmarken
Die Voraussetzung für eine Grenzanzeige sind koordinierte oder eindeutig berechenbare Grenzpunkte. Alle Grenzen, die nach 1992 neu vermessen wurden, liegen im Liegenschaftskataster koordiniert vor. Ist dies nicht der Fall, kann oft anhand alter Vermessungsunterlagen der Grenzverlauf berechnet werden, um vor Ort nach Ihren Grenzmarken zu suchen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich beraten, ob eine Grenzanzeige bei Ihnen möglich ist!
Hinweis: Die Anzeige der Grenzpunkte ist rechtlich nicht bindend und hat somit vor Gericht keine Aussagekraft.
Sollte eine Grenzanzeige nicht möglich sein oder Ihnen aus rechtlichen Gründen nicht genügen, empfehlen wir eine amtliche Grenzfeststellung.