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Gebäudevermessung

Gebäudevermessung

Gebäudevermessung

Mit dem neuen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) sind nach § 14 die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden verpflichtet, die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinen Außenmaßen verändert worden ist. Der Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer hat nach Abschluss der Baumaßnahmen die Gebäudevermessung unverzüglich zu veranlassen.

Grund für diese Verpflichtung ist die Pflege der Liegenschaftskarte bzw. der Erhalt der Aktualität aller Kartenwerke. Diese Karten dienen als Grundlage für Einsätze von Polizei, Feuerwehr und anderen Behörden, sowie als Datengrundlage für GIS-Anwendungen wie z.B. Navigationssysteme.

Es gibt zwei Arten für die Vermessung eines Gebäudes:

  1. amtliche Gebäudevermessung (hoheitlich, mit Grenzbezug)
  2. Gebäudeerfassung (vereinfacht).

Die Gebäudeerfassung stellt den Regelfall dar, da die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und nur ca. 60 % der Kosten einer amtlichen Gebäudevermessung anfallen.

Den Antrag für die Gebäudeerfassung finden sie hier:
Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters auf Grund vorgelegter Unterlagen 

In Einzelfällen kann das zuständige Bauamt eine amtliche Grenzbescheinigung (gem. § 77 Abs. 7 in Verbindung mit § 85 Abs. 1 BauO LSA) nach Bauabschluss von den Gebäudeeigentümern einfordern, um die Einhaltung der geforderten Grenzabstände zu überprüfen. Mit einer amtlichen Gebäudevermessung stellen wir diesen Grenzbezug dar.

Kosten für eine Gebäudeerfassung

Antrag auf Fortführung des Liegenschaftskatasters auf Grund vorgelegter Unterlagen

Die Vermessungskosten für sind abhängig vom Herstellungswert des Gebäudes und der Anzahl an einmessungspflichtigen Nebengebäuden (z.B. Garage oder großer Schuppen):

Die Vermessungskosten für ein Wohnhaus mit Wert bis zu 250.000 € betragen 450,00 € zuzüglich 53,20 € Gebühren vom LVermGeo für die Übernahme der Daten ins Liegenschaftskataster.

Die Vermessungskosten für ein Wohnhaus mit Wert bis zu 500.000 € betragen 650,00 € zuzüglich 80,70 € Gebühren vom LVermGeo für die Übernahme der Daten ins Liegenschaftskataster.

Für jedes Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück kommen 50,00 € Vermessungskosten hinzu.

Wenn eine vereinfachte Gebäudeeinmessung nicht ausreicht, kann auf Wunsch stattdessen eine amtliche Gebäudeeinmessung beantragt werden. In diesem Fall werden alle Gebäudeecken detailliert und mit so hoher Genauigkeit vermessen.

Kostenschätzung:

Die Kosten sind abhängig von den Herstellungskosten des Gebäudes.
Für einen Gebäudewert von 350.000 € liegen die Vermessungskosten bei ca. 1250 € brutto.

(Gebäudeendvermessung aufgrund vorgelegter Unterlagen)

Die vereinfachte Gebäudevermessung ist eine günstige Variante der Gebäudevermessung, sie erfüllt die gesetztlichen Anforderungen und genügt zur Fortführung der Liegenschaftskarte.

Kostenschätzung:

Die Kosten einer vereinfachten Gebäudevermessung liegen bei 50 – 60 % einer amtlichen Gebäudevermessung.