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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Grundlagen

Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungs- oder Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind die von der zuständigen Baubehörde geforderten Unterlagen zur Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.

Gemäß den Anforderungen der kreisfreien Stadt Halle (Saale) sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  • unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag),
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als sechs Monate),
  • Wohn- bzw. Gewerbeflächenberechnung,
  • Handelsregisterauszug bei Antragstellung durch Firmen (nicht älter als sechs Monate),
  • Lageplan,
  • vollständige Bauzeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Schnittdarstellung und Ansichten) entsprechend der Baugenehmigung bzw. dem genehmigten Bestand.

Die Nutzungseinheiten sind in den Grundrissen fortlaufend mit arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Sämtliche zu einer Einheit gehörenden Räume erhalten die Nummer des jeweiligen Eigentumsteils bzw. werden farblich abgegrenzt. Die Unterlagen sind mindestens zweifach einzureichen.

Im Antrag sind die vollständigen Grundstücksangaben (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Grundbuchblatt) anzugeben.

Leistungsumfang

1. Bestandsaufnahme mittels 3D-Laserscanning

Die Bestandsaufnahme erfolgt durch ein hochauflösendes 3D-Laserscan-Aufmaß des Gebäudes. Hierzu werden sämtliche Geschosse sowie die relevanten Gebäudeteile erfasst und in einem gemeinsamen Lage- und Höhenkoordinatensystem zusammengeführt.

Die geometrische Erfassung erfolgt mit einer Genauigkeit von ca. ± 2 cm und dient der Erstellung der für die Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlichen Bestandsunterlagen.

Im Einzelnen umfasst die Leistung:

  • Einrichtung eines örtlichen Vermessungspunktfeldes einschließlich Höhen- und Lagefestpunkten,
  • Setzen von Verknüpfungspunkten zur Orientierung der Einzelscans,
  • örtlicher Laserscan der Außenfassaden und Innenräume zur Bestandserfassung,
  • Zusammenführung und Auswertung der einzelnen Punktwolken,
  • Ableitung erforderlicher Einzelpunkte und Geometrien aus der Punktwolke,
  • Erstellung der digitalen Bestandsgrundlage.

2. Erstellung der Grundrisse

Auf Grundlage des Laserscan-Aufmaßes werden die Grundrisse der einzelnen Wohn- und Gewerbeeinheiten erzeugt.

Die Pläne enthalten insbesondere:

  • Wände,
  • Fensteröffnungen,
  • Türen und Türanschläge,
  • Treppenanlagen,
  • Raumbezeichnungen,
  • Raumstempel mit fortlaufender Nummerierung,
  • Flächenangaben je Raum.

Die Nutzungseinheiten werden entsprechend den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes fortlaufend nummeriert.

3. Schnittdarstellung

Es wird ein Querschnitt durch das Gebäude erstellt.

Die Darstellung erfolgt ausschließlich in der eigentlichen Schnittebene. Bauteile vor oder hinter der Schnittebene werden nicht dargestellt, wodurch eine übersichtliche und eindeutige Abbildung des Gebäudebestandes gewährleistet wird.

4. Gebäudeansichten

Zur Dokumentation der Außenfassaden werden Fotografien der jeweiligen Gebäudeseiten erstellt.

Eine zeichnerische Darstellung der Fassaden ist nicht Bestandteil des Leistungsumfanges.

5. Wohn- und Gewerbeflächenberechnung

Auf Grundlage des 3D-Laserscan-Aufmaßes werden die Wohn- und Gewerbeflächen ermittelt und ausgewertet.

Hierzu gehören:

  • Flächenermittlung der einzelnen Nutzungseinheiten,
  • Zuordnung der Flächen zum jeweiligen Eigentum,
  • Aufstellung der Flächen für die Außenanlagen,
  • Erstellung der Listen zur Aufteilung des Eigentums.

6. Lageplan der Außenanlagen

Für die Darstellung der Außenanlagen wird ein ergänzendes örtliches Aufmaß durchgeführt.

Hierbei werden:

  • die vorhandenen Außenanlagen aufgenommen,
  • die digitalen Liegenschaftsdaten eingearbeitet,
  • die Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums dargestellt,
  • ein vereinfachter Lageplan erstellt.

Zu liefernde Unterlagen

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte,
  • Flurstücks- und Eigentumsübersicht,
  • Lageplan der Außenanlagen,
  • Grundrisse der Geschosse, 
  • Querschnitt,
  • Fotografien der Fassaden,
  • Listen zur Aufteilung des Eigentums,
  • Gesamtübersicht der Flächen aller Geschosse und Außenanlagen,
  • Zusammenstellung der Gesamtaufteilung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Berechnung der Wohn- und Gewerbeflächen,
  • Fotodokumentation des Gebäudes.

Mitwirkung des Auftraggebers

Folgende Unterlagen sind durch den Auftraggeber bereitzustellen:

  • unterschriebener Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • aktueller Grundbuchauszug bzw. Kaufvertrag,
  • bei juristischen Personen zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate),
  • vollständige Grundstücksangaben (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundbuchblatt).