Öffnungszeiten:

Mo – Do: 08:00 – 16:30 Fr: 08:00 – 13:00

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Katastervermessung

Katastervermessung

Hoheitliche Katastervermessung

Die Katastervermessung – auch als Hoheitliche Vermessung bezeichnet – befasst sich mit Flurstücken, Flurstücksgrenzen, Gebäuden und Nutzungsgrenzen. Als Büro mit dem Titel eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs sind wir befugt, hoheitliche Vermessungen auf Ihren Antrag hin auszuführen.

Wir können eine Neuvermessung Ihrer vorhandenen Grenzen (Grenzfeststellung) durchführen oder Ihnen neue Grenzen nach Ihren Vorgaben vermessen, um Ihr Flurstück zu teilen (Zerlegung). Mit einer hoheitlichen Vermessung garantieren wir Ihnen Rechtssicherheit für Ihr Eigentum und schaffen gleichzeitig die Voraussetzungen für weitere Planungen wie z.B. einen Bauantrag. Nach Abschluss eines Bauvorhabens können wir eine Gebäudevermessung durchführen, damit Ihr Gebäude lagerichtig in der Liegenschaftskarte dargestellt wird.

Welche Leistung ist für Sie die richtige?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen sich kostenfrei beraten!

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur